Wärmepumpen-Installation vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpen Hessen

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in Hessen

Fördermöglichkeiten für Ihre Wärmepumpe in Hessen: So senken Sie Ihre Kosten und schonen die Umwelt

Sie interessieren sich für eine Wärmepumpe in Hessen und möchten mehr über die regionalen Fördermöglichkeiten erfahren? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Beitrag informieren wir Sie umfassend über die aktuellen Förderprogramme, die Ihnen beim Umstieg auf diese klimafreundliche Heiztechnologie bares Geld sparen können. 

Warum eine Wärmepumpe in Hessen?

Die Vorteile einer Wärmepumpe sind vielfältig: Sie senken Ihre Energiekosten, schonen die Umwelt und tragen aktiv zur Energiewende bei. In Hessen, wo der Klimaschutz eine hohe Priorität genießt, werden Sie mit attraktiven Förderprogrammen zusätzlich unterstützt.

Welche Fördermittel gibt es für Wärmepumpen in Hessen?

Das Land Hessen bietet verschiedene Förderprogramme an, die den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell unterstützen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Wärmepumpe, den individuellen Gegebenheiten Ihres Hauses und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. 

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): 

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten. Im Rahmen der BEG Grundförderung können Sie bis zu 30 % der Kosten für begleitende Investitionen in Ihre Heizanlage im Zuge des Umstiegs auf eine Wärmepumpe als Zuschuss erhalten. Zusätzlich gibt es einen Bonus für die Kombination einer Wärmepumpe mit erneuerbaren Energien, wie einer Solarthermieanlage. Die Förderung der eigentlichen Wärmepumpe existiert auch weiterhin sie wird seit 2024 über die KfW abgewickelt. 

2. KfW-Förderung:

Die neue KfW-Förderung 2024 bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung beim Einbau neuer Heizungen, einschließlich Wärmepumpen. Das Förderprogramm ist nicht nur in Hessen, sondern bundesweit gültig. Es umfasst eine Grundförderung und mehrere Bonusförderungen, die zusammen bis zu 70 % der Kosten abdecken können. Die Grundförderung gewährt einen Zuschuss von 30 % für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt für den Austausch alter Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028. Ein Einkommens-Bonus von 30 % wird bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr gewährt. Zusätzlich wird der Einbau einer Wärmepumpe mit einem Effizienz-Bonus von 5 % gefördert. Beim Einbau in ein Einfamilienhaus können bis zu 30.000 € förderfähig sein, wobei maximal 21.000 € als Zuschuss ausgezahlt werden. 

3. Hessische Förderprogramme: 

Das Land Hessen bietet zusätzlich eigene Förderprogramme für den Umstieg auf eine Wärmepumpe an. Diese Programme ergänzen die Bundesförderung und können in Kombination miteinander beantragt werden. Zu den hessischen Förderprogrammen gehören unter anderem:

  • Förderung für Wärmepumpen im Altbestand: Dieses Programm richtet sich an Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe in einem bestehenden Gebäude installieren. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten und maximal 10.000 € je Wohneinheit.
  • Förderung für Wärmepumpen in Neubauten: Dieses Programm richtet sich an Bauherren, die eine Wärmepumpe in einem neuen Gebäude einbauen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten und maximal 15.000 € je Wohneinheit.
  • Förderung für innovative Wärmepumpensysteme: Dieses Programm richtet sich an Hauseigentümer, die innovative Wärmepumpensysteme wie zum Beispiel Hybridwärmepumpen oder Power-to-Heat-Systeme installieren. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten und maximal 20.000 € je Wohneinheit. 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen: 

Umfassende Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf den folgenden Websites:

Fazit:

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe in Hessen kann sich für Sie doppelt lohnen: Sie senken Ihre Energiekosten und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt. Mit den attraktiven Förderprogrammen der Bundesregierung, der KfW und des Landes Hessen wird die Anschaffung einer Wärmepumpe noch attraktiver.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für den Einbau einer Wärmepumpe in Hessen verschiedene Fördermöglichkeiten gibt, die die Kosten deutlich senken können. Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Programme und die Antragsvoraussetzungen, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu finden. 

Wärmepumpe Installation
Wärmepumpe im Garten

FAQs zur Förderung von Wärmepumpen in Hessen

In Hessen werden verschiedene Arten von Wärmepumpen gefördert, darunter:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen der Luft Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen dem Erdreich Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen Grund- oder Seewasser Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.

Die Höhe der Förderung für Wärmepumpen in Hessen hängt von der Art der Wärmepumpe, der individuellen Gegebenheit des Hauses und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Die Förderquoten liegen im Regelfall zwischen 30 % und 50 % der förderfähigen Investitionskosten. 

Anträge auf Förderung einer Wärmepumpe in Hessen können bei der Hessischen Investitionsbank (IB) gestellt werden. Die IB ist die zentrale Stelle für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hessen. 

Für den Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe in Hessen benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

  • Einen vollständigen Antrag
  • Einen Kostenvoranschlag für die Wärmepumpe
  • Einen Nachweis über die fachgerechte Installation der Wärmepumpe
  • Einen Energieausweis des Gebäudes 

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Förderung einer Wärmepumpe in Hessen kann je nach Auslastung der IB variieren. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer jedoch 4 bis 6 Wochen.

Weitere Informationen:

Wolfgang Schlösser

Ihr Ansprechpartner

Dipl. Ing. Wolfgang Schlösser

01567 87 13 284

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