Wärmepumpen-Installation vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpen Nordrhein-Westfalen

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen

Fördermöglichkeiten für Ihre Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern: So senken Sie Ihre Kosten und heizen nachhaltig

Sie interessieren sich für eine Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern und möchten wissen, welche Förderung Sie wirklich bekommen? Dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite steht, was der Bund über die KfW zahlt, was das Land dazugibt und was nicht.

Warum eine Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern?

Eine Wärmepumpe senkt Ihre Heizkosten, macht Sie unabhängig von Öl- und Gaspreisen und erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Der größte Hebel beim Preis ist die Förderung: Sie entscheidet darüber, ob Sie den Heizungstausch zum vollen Preis bezahlen oder nur einen Bruchteil davon.

Welche Fördermittel gibt es für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern kommt die Förderung für Ihre Wärmepumpe heute vollständig aus der Heizungsförderung des Bundes. Das frühere Landesprogramm nimmt keine neuen Anträge mehr an, dazu unten mehr. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt von der Art der Wärmepumpe, den Gegebenheiten Ihres Hauses, Ihrer alten Heizung und Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Dach, unter dem der Bund energetische Sanierungen bezuschusst. Der Heizungstausch und damit der Einbau einer Wärmepumpe läuft darin über den Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) und wird seit 2024 von der KfW abgewickelt. Sie stellen also keinen Antrag beim Land, sondern einen Zuschussantrag bei der KfW. Voraussetzung ist die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihr Fachunternehmen oder ein Energie-Effizienz-Experte ausstellt.

2. KfW-Förderung:

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458, Stand 21. Juli 2026) gilt bundesweit und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Sie besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni:

  • Grundförderung 30 % für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer, für alle Wohneinheiten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen; bei Gaszentral- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Alter. Ab Februar 2027 sinkt dieser Bonus stufenweise.
  • Einkommensbonus 40 %, 30 % oder 10 % ebenfalls nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € im Jahr. Nachweis ist der Steuerbescheid.
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann eine Stufe besser machen. Nachweis ist die Meldebescheinigung.

Zusammen sind die Sätze auf 80 % gedeckelt. So sieht die Leiter für die erste Wohneinheit aus, gerechnet auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 €:

  • nur Grundförderung, etwa bei einer Hybridlösung, bei der die alte Heizung bleibt: 30 % = 8.400 €
  • Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus: 46 % = 12.880 €
  • zusätzlich Einkommensbonus 10 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 €): 56 % = 15.680 €
  • zusätzlich Einkommensbonus 30 % (bis 40.000 €): 76 % = 21.280 €
  • zusätzlich Einkommensbonus 40 % (bis 30.000 €): 80 % = 22.400 €, hier greift die Kappung

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit höchstens 28.000 €; mehr als 22.400 € Zuschuss sind deshalb nicht möglich. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € an förderfähigen Kosten hinzu; Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten dort nur für die selbstgenutzte Wohnung.

3. Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern:

Mecklenburg-Vorpommern förderte über die Modernisierungsrichtlinien (ModRL), Förderbereich B des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie von Miet- und Genossenschaftswohnungen auf mindestens Effizienzhaus-Standard 85, einschließlich neuer Heiztechnik wie Wärmepumpen. Das war zusätzlich zur KfW-Bundesförderung beantragbar.

Per Runderlass vom 18. Dezember 2023 wurde für diesen Förderbereich ein Antragsannahmestopp verfügt; seither können keine neuen Anträge mehr gestellt werden (geprüft am 10. August 2026). Die Förderung läuft deshalb vollständig über die KfW-Heizungsförderung des Bundes; die oben beschriebenen Sätze gelten unverändert. Ein Blick auf Ihre Stadt, Ihren Landkreis und Ihren Energieversorger lohnt trotzdem: einzelne Kommunen und Stadtwerke zahlen eigene Zuschüsse, etwa für die Bohrung bei Erdwärme oder für den Anschluss ans Wärmenetz.

Wie Sie Ihre Förderung konkret ermitteln

Welche Stufe der Leiter für Sie gilt, hängt an drei Fragen: Sind Sie Eigentümer und wohnen selbst im Haus? Welche Heizung wird ersetzt und wie alt ist sie? Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen? Wenn Sie diese drei Angaben in unserem Wärmepumpen-Check machen, rechnen wir Ihnen den Zuschuss aus und sagen Ihnen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Die komplette Bundesförderung mit Rechner steht auf unserer Förderseite.

Wir übernehmen die KfW-Betreuung komplett: Bestätigung zum Antrag, Antragstellung, Bestätigung nach Durchführung bis zur Auszahlung. Sie müssen sich mit dem Portal nicht selbst beschäftigen.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen:

Die maßgeblichen Bedingungen stehen bei den Förderstellen selbst. Dort prüfen wir vor jedem Angebot den aktuellen Stand:

Hinweis: Förderprogramme und Fördersätze ändern sich häufig. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 16. August 2026 wieder.

Fazit:

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern lohnt sich doppelt: Sie senken Ihre Heizkosten und machen sich unabhängig von Öl- und Gaspreisen. Die Förderung kommt heute vollständig von der KfW: 30 % Grundförderung, mit den Boni bis zu 80 %, höchstens 22.400 € für die erste Wohneinheit. Das frühere Landesprogramm nimmt keine neuen Anträge mehr an; darauf sollten Sie Ihre Kalkulation nicht mehr stützen.

Kurz gesagt: Prüfen Sie zuerst, welche Stufe der KfW-Leiter für Sie gilt, und stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, sonst geht die Förderung verloren. Wir übernehmen die KfW-Betreuung von der Bestätigung zum Antrag bis zur Auszahlung.

Wärmepumpe Installation
Wärmepumpe im Garten

FAQs zur Förderung von Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern

Die KfW-Heizungsförderung ist technikoffen. Gefördert werden unter anderem:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: Sie nutzen die Außenluft als Wärmequelle. Das ist die häufigste Bauart im Einfamilienhaus.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme): Sie nutzen Erdwärmesonden oder Erdkollektoren als Wärmequelle.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Sie nutzen Grundwasser als Wärmequelle.
  • Luft-Luft-Wärmepumpen: Auch sie sind förderfähig, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, unter anderem eine Wärmemengenmessung und ein im BAFA-Portal gelistetes Außengerät.
  • Hybridlösungen: Bleibt die alte Heizung als zweiter Wärmeerzeuger im Haus, gibt es die Grundförderung von 30 %, aber keinen Klimageschwindigkeitsbonus.

Nicht gefördert werden Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, und solche, die die Raumluft als Wärmequelle nutzen, also Abluft-Wärmepumpen.

Die Höhe hängt davon ab, ob Sie selbst im Haus wohnen, welche Heizung ersetzt wird und wie hoch Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen; bei Gaszentral- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Alter
  • Einkommensbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €

Alle Sätze zusammen sind auf 80 % gedeckelt. Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit höchstens 28.000 €, es werden also maximal 22.400 € als Zuschuss ausgezahlt.

Ein Landeszuschuss kommt nicht mehr obendrauf: Das frühere Landesprogramm nimmt keine neuen Anträge mehr an (geprüft am 10. August 2026).

Der Antrag läuft über die KfW, nicht über das Land: Ihr Fachunternehmen stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, damit stellen Sie den Zuschussantrag im KfW-Zuschussportal. Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen in privaten Wohngebäuden gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht mehr.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann der Antrag. Vor dem Zuschussbescheid darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.

Für den Zuschussantrag bei der KfW brauchen Sie:

  • die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der zugehörigen BzA-ID, ausgestellt von Ihrem Fachunternehmen oder einem Energie-Effizienz-Experten
  • einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, also einen Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird
  • die Steuerbescheide, wenn Sie den Einkommensbonus beantragen
  • eine Meldebescheinigung, wenn Sie den Familienzuschlag nutzen wollen; sie belegt das Kind unter 18 Jahren im Haushalt

Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Erst damit wird der Zuschuss ausgezahlt. Diesen Teil übernehmen wir für Sie.

Die KfW entscheidet über den Zuschussantrag in der Regel innerhalb weniger Wochen nach vollständiger Antragstellung; eine verbindliche Frist nennt sie nicht. Planen Sie den Antrag deshalb früh ein, und vergeben Sie den Auftrag erst mit aufschiebender Bedingung.

Weitere Informationen:

Hinweis: Förderprogramme und Fördersätze ändern sich häufig. Bitte prüfen Sie den Stand vor der Antragstellung bei der zuständigen Stelle.

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