Wärmepumpen-Installation vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpen Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

Fördermöglichkeiten für Ihre Wärmepumpe in Schleswig-Holstein: So senken Sie Ihre Kosten und schonen die Umwelt

Sie interessieren sich für eine Wärmepumpe in Schleswig-Holstein und möchten mehr über die regionalen Fördermöglichkeiten erfahren? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Beitrag informieren wir Sie umfassend über die aktuellen Förderprogramme, die Ihnen beim Umstieg auf diese klimafreundliche Heiztechnologie bares Geld sparen können. 

Warum eine Wärmepumpe in Schleswig-Holstein?

Die Vorteile einer Wärmepumpe sind vielfältig: Sie senken Ihre Energiekosten, schonen die Umwelt und tragen aktiv zur Energiewende bei. In Schleswig-Holstein, wo der Klimaschutz eine hohe Priorität genießt, werden Sie mit attraktiven Förderprogrammen zusätzlich unterstützt.

Welche Fördermittel gibt es für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein?

Das Land Schleswig-Holstein bietet verschiedene Förderprogramme an, die den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell unterstützen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Wärmepumpe, den individuellen Gegebenheiten Ihres Hauses und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. 

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): 

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten. Im Rahmen der BEG Grundförderung können Sie bis zu 30 % der Kosten für begleitende Investitionen in Ihre Heizanlage im Zuge des Umstiegs auf eine Wärmepumpe als Zuschuss erhalten. Zusätzlich gibt es einen Bonus für die Kombination einer Wärmepumpe mit erneuerbaren Energien, wie einer Solarthermieanlage. Die Förderung der eigentlichen Wärmepumpe existiert auch weiterhin sie wird seit 2024 über die KfW abgewickelt. 

2. KfW-Förderung:

Die neue KfW-Förderung 2024 bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung beim Einbau neuer Heizungen, einschließlich Wärmepumpen. Das Förderprogramm ist nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit gültig. Es umfasst eine Grundförderung und mehrere Bonusförderungen, die zusammen bis zu 70 % der Kosten abdecken können. Die Grundförderung gewährt einen Zuschuss von 30 % für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt für den Austausch alter Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028. Ein Einkommens-Bonus von 30 % wird bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr gewährt. Zusätzlich wird der Einbau einer Wärmepumpe mit einem Effizienz-Bonus von 5 % gefördert. Beim Einbau in ein Einfamilienhaus können bis zu 30.000 € förderfähig sein, wobei maximal 21.000 € als Zuschuss ausgezahlt werden. 

3. Landesförderung Schleswig-Holstein:

Das Land Schleswig-Holstein bietet zusätzlich eigene Förderprogramme für den Umstieg auf eine Wärmepumpe an. Diese Programme ergänzen die Bundesförderung und können in Kombination miteinander beantragt werden. Zu den schleswig-holsteinischen Förderprogrammen gehören unter anderem:

  • Förderung für Wärmepumpen mit Erdsonde: Dieses Programm richtet sich an Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe mit Erdsonde installieren. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 € je Anlage.
  • Förderung für Wärmepumpen mit Flächenkollektor: Dieses Programm richtet sich an Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe mit Flächenkollektor installieren. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 6.000 € je Anlage. 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen: 

Umfassende Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf den folgenden Websites:

Fazit:

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe in Schleswig-Holstein kann sich für Sie doppelt lohnen: Sie senken Ihre Energiekosten und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt. Mit den attraktiven Förderprogrammen der Bundesregierung, der KfW und des Landes Schleswig-Holstein wird die Anschaffung einer Wärmepumpe noch attraktiver.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für den Einbau einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein verschiedene Fördermöglichkeiten gibt, die die Kosten deutlich senken können. Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Programme und die Antragsvoraussetzungen, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu finden. 

Wärmepumpe Installation
Wärmepumpe im Garten

FAQs zur Förderung von Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden verschiedene Arten von Wärmepumpen gefördert, darunter:

  • Erdwärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen dem Erdreich Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen der Luft Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen entziehen einem Sole-Wasser-Gemisch, das in einem Erdkollektor verlegt ist, Wärme und nutzen diese zum Heizen und Warmwasseraufbereiten.
  • Hybridwärmepumpen: Diese Wärmepumpen kombinieren eine Wärmepumpe mit einer anderen Heiztechnik, z. B. einer Gas- oder Ölheizung. 

Die Höhe der Förderung für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein hängt von der Art der Wärmepumpe, der individuellen Gegebenheit des Hauses und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Die Förderquoten liegen im Regelfall zwischen 25 % und 45 % der förderfähigen Investitionskosten. 

Anträge auf Förderung einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein können bei der Förderbank Nordsachsen gestellt werden. Die Förderbank Nordsachsen ist die zentrale Stelle für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Schleswig-Holstein. 

Für den Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

  • Einen vollständigen Antrag
  • Einen Kostenvoranschlag für die Wärmepumpe
  • Einen Nachweis über die fachgerechte Installation der Wärmepumpe
  • Einen Energieausweis des Gebäudes 

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Förderung einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein kann je nach Auslastung der Förderbank Nordsachsen variieren. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer jedoch 4 bis 6 Wochen.

Weitere Informationen:

Hinweis: Die Förderprogramme und Fördersätze ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich daher immer aktuell auf den Websites der zuständigen Stellen. 

Wolfgang Schlösser

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Dipl. Ing. Wolfgang Schlösser

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