
Ja, mit einer Klimaanlage lässt sich heizen. Ein Split-Klimagerät im Heizbetrieb ist eine Wärmepumpe, technisch dieselbe Maschine wie die Anlage im Garten. Die Frage ist deshalb nie, ob es funktioniert, sondern ob es zu Ihrem Haus passt.
Diese Seite ist die ergebnisoffene Entscheidungshilfe dazu. Wenn Sie wissen wollen, wie wir eine solche Anlage planen und anbieten, finden Sie das auf unserer Seite zur Luft-Luft-Wärmepumpe.
Ein Split-Klimagerät ist eine Wärmepumpe
Im Kühlbetrieb holt das Gerät Wärme aus dem Raum und gibt sie nach draußen ab. Im Heizbetrieb dreht ein Vier-Wege-Ventil den Kreislauf um, und es macht genau das Gegenteil: Es entzieht der Außenluft Wärme und schiebt sie in den Raum. Derselbe Verdichter, dasselbe Kältemittel, dieselbe Physik wie in jeder Luft-Wärmepumpe. Wie dieser Kreislauf arbeitet, erklären wir ausführlich unter Funktionsweise einer Wärmepumpe.
Der Unterschied steckt allein darin, wohin die Wärme geht. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt sie an das Heizwasser ab, das durch Heizkörper oder Fußbodenheizung läuft. Ein Split-Klimagerät gibt sie direkt an die Raumluft ab. Deshalb heißt es fachlich Luft-Luft-Wärmepumpe.
Ein Hinweis zum Wort „Split“, das hier zweimal etwas anderes meint: Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist es die Bauform mit geteiltem Kältekreis, nicht das Klimagerät. Den Unterschied haben wir bei Monoblock und Split beschrieben, die umgekehrte Richtung unter kann eine Wärmepumpe auch kühlen.
Die Wärme geht dorthin, wo die Luft hinkommt
Das ist der eine Satz, an dem sich diese Entscheidung entscheidet. Wasser fließt durch Rohre in jeden Raum, in dem ein Heizkörper hängt. Warme Luft bleibt dort, wo das Innengerät hängt, und kommt hinter einer geschlossenen Tür nicht mehr an.
Praktisch heißt das: Jeder Raum, der warm werden soll, braucht seine eigene Inneneinheit. Ein Multisplit-Außengerät versorgt mehrere davon, üblicherweise drei bis fünf. In einem Haus mit Wohnzimmer, Küche, drei Schlafzimmern, Bad und Flur werden daraus schnell sechs oder sieben Geräte, und spätestens an dieser Stelle kippt die Rechnung gegen die Klimaanlage.
Gut funktioniert der Heizbetrieb deshalb da, wo wenige große, offene Flächen zu beheizen sind: ein Wohn-Ess-Bereich über zwei Etagen, ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Büro, ein Wintergarten, eine Einliegerwohnung. Auch als Ergänzung zu einer vorhandenen Heizung ergibt ein einzelnes Gerät oft Sinn, etwa im Homeoffice, das im Winter als einziger Raum tagsüber warm sein muss.
Zwei Räume bleiben in der Praxis problematisch. Im Bad will niemand ein Gebläse über der Tür, und ein Handtuchheizkörper lässt sich an eine Luftheizung nicht anschließen. Im Schlafzimmer stört vielen Menschen der leichte Luftzug und das Geräusch der Inneneinheit. Beides ist lösbar, entscheidet hinterher aber über die Zufriedenheit, nicht die Effizienztabelle.
Was passiert, wenn es richtig kalt wird
Eine Wärmepumpe liefert bei Kälte weniger Leistung, und das gilt für das Klimagerät genauso wie für die Anlage im Garten. Wie viel weniger, steht in den Datenblättern, und dort lohnt der Blick. Ein verbreitetes Wandgerät der 3,5-Kilowatt-Klasse gibt bei sieben Grad Außentemperatur 4,0 Kilowatt Wärme ab und nimmt dafür knapp ein Kilowatt Strom auf. Bei minus 15 Grad sind es noch 2,1 Kilowatt bei 0,8 Kilowatt Aufnahme. Aus gut vier Kilowattstunden Wärme je Kilowattstunde Strom werden damit rund zweieinhalb. Ein zweites Gerät eines anderen Herstellers, dessen Datenblatt die ganze Reihe ausweist, kommt auf dieselben Verhältnisse. Dazu kommt das Abtauen: Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt vereist das Außengerät, die Anlage dreht den Kreislauf für einige Minuten um und heizt in dieser Zeit nicht.
Auf dem Energielabel sehen Sie davon nichts. Die Jahreskennzahl SCOP wird für eine mittlere europäische Heizperiode berechnet, und in deren Stundentabelle kommt keine einzige Stunde unter minus zehn Grad vor. Stunden mit minus fünf Grad und kälter machen 3,4 Prozent aus. Der Hersteller darf außerdem angeben, ab welcher Außentemperatur eine elektrische Zusatzheizung einspringt, und dieser Wert darf bis plus zwei Grad reichen. Ein Gerät der Klasse A+++ ist deshalb im Jahresmittel sparsam und sagt trotzdem nichts über den kalten Januarmorgen.
Eines sollten Sie dabei wissen: Belastbare Messungen aus echten Häusern gibt es für diese Geräteart in Deutschland nicht. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme 77 Anlagen in Bestandsgebäuden über drei Jahre vermessen und kommt im Mittel auf eine Jahresarbeitszahl von 3,4. Eine vergleichbare Untersuchung für Split-Klimageräte gibt es nicht, und zwar aus einem technischen Grund: Wärme, die an die Raumluft abgegeben wird, lässt sich im bewohnten Haus kaum messen. Sauber vermessen wurde genau ein deutsches Objekt, ein einzelnes Gerät in einem Passivhaus, über eine Heizperiode mit dem Ergebnis 2,01. Daraus lässt sich für einen Altbau nichts ableiten, nach oben so wenig wie nach unten. Jede Jahreszahl, die Ihnen für ein Split-Gerät genannt wird, ist gerechnet. Maßgeblich ist deshalb die Leistung am kältesten Auslegungstag, nicht die Zahl im Prospekt, und wie diese Rechnung geht, steht in unserem Ratgeber zur Dimensionierung nach Heizlast.
Warmwasser ist kein Ausschlusskriterium
Ein Split-Klimagerät macht kein warmes Wasser. Das wird im Netz gern als das Argument gegen die Luft-Luft-Wärmepumpe geführt, und es stimmt nur zur Hälfte.
Die Lösung steht daneben: eine Brauchwasserwärmepumpe. Ein etwa kühlschrankgroßer Standspeicher mit eigenem kleinen Verdichter, der die Wärme aus der Luft des Aufstellraums zieht und typischerweise 200 bis 300 Liter bevorratet. Sie arbeitet unabhängig vom Heizsystem und ist seit Jahrzehnten eingeführte Technik. Ein Punkt gehört bei der Planung bedacht: Steht sie in einem Raum, den die Klimageräte mitbeheizen, holt sie sich genau die Wärme zurück, die vorher mit Strom hineingegangen ist. Der Aufstellraum will also passend gewählt sein.
Das kostet ein zweites Gerät, einen Stellplatz und einen eigenen Posten im Angebot. Eine Hürde ist es nicht, eine Planungsentscheidung schon. Wer die Klimaanlage nur gegen den Kessel rechnet und das Warmwasser vergisst, vergleicht zwei verschiedene Anlagen.
Die Förderung, bei der am meisten Falsches erzählt wird
Der Satz, den Sie überall lesen werden, lautet: Ohne wassergeführtes Verteilsystem gibt es keine Förderung. Er ist in dieser Absolutheit falsch.
Luft-Luft-Wärmepumpen sind über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) förderfähig, ausdrücklich auch Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion und auch dann, wenn sie zu einer bestehenden Heizung dazukommen. Es gelten dieselben Sätze wie bei jeder anderen Wärmepumpe: 30 Prozent Grundförderung für alle, für selbstnutzende Eigentümer 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die alte Heizung die Bedingungen erfüllt, und je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus. Gedeckelt ist die Summe bei 80 Prozent, die förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die Einzelheiten stehen auf unserer Förderseite.
Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern in den Bedingungen. Vier davon sind spezifisch für die Luftheizung:
- Das Außengerät muss in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen stehen, und die Kombination aus Außen- und Innengeräten muss passen. Bis 12 Kilowatt verlangt die Förderung für diese Kombination das Energielabel A++ oder A+++.
- Die Wärmemengen müssen gemessen werden, dazu kommt eine Anzeige für Verbrauch und Effizienz. Das sind die zusätzlichen Geräte, die bei einer Luftheizung fällig werden und die im Angebot stehen müssen.
- An die Stelle des hydraulischen Abgleichs tritt die Einregulierung der Luftvolumenströme. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 bleibt trotzdem Pflicht.
- Die Anlage braucht eine digitale Schnittstelle nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Eine einfache Relaissteuerung reicht nicht mehr.
Einen harten Ausschluss gibt es auch. Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden nicht gefördert. Die Wärmequelle muss die Außenluft sein. Abluftwärmepumpen fallen damit aus der Heizungsförderung heraus.
Und der Punkt, der die meisten Anfragen auslöst: Ein vorbefülltes Gerät aus dem Baumarkt, das Sie selbst an die Wand schrauben, bekommt nichts. Gefördert wird die Maßnahme eines Fachunternehmens mit Fachunternehmererklärung. Am Kältekreis darf ohnehin nur arbeiten, wer die Sachkunde dafür nachweist, und zwar unabhängig von der Füllmenge. Das schließt die Schnellkupplungen der Selbstmontage-Geräte ausdrücklich ein. Verkauft werden dürfen solche Anlagen an Privatleute nur, wenn schriftlich nachgewiesen wird, dass ein zertifizierter Betrieb sie installiert.
Wann welcher Weg der richtige ist
Nach unserer Erfahrung sortiert sich das in drei Fälle.
Die Klimaanlage ist die richtige Wahl, wenn Sie einzelne Räume beheizen wollen, wenn die Fläche offen und überschaubar ist, wenn im Sommer ohnehin gekühlt werden soll und wenn das Warmwasser bereits anders gelöst ist oder gelöst werden kann. Der Einstieg ist deutlich günstiger als bei einer wassergeführten Anlage, weil das gesamte Rohrnetz entfällt.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die richtige Wahl, wenn das ganze Haus warm werden soll und ein Heizungsrohrnetz bereits liegt. Dann ist die teuerste Komponente nämlich schon bezahlt. Die Anlage übernimmt das Warmwasser mit, jeder Raum bleibt versorgt, auch das Bad, und Sie behalten die gewohnte Wärme über Flächen statt über bewegte Luft. Was eine solche Anlage heute kostet, steht in unserem Ratgeber zu den Wärmepumpen-Preisen.
Der dritte Fall wird am häufigsten übersehen. Wenn Ihre Heizkörper für eine niedrige Vorlauftemperatur zu klein sind, muss nicht gleich die Fußbodenheizung eingebaut werden. Gebläsekonvektoren sind Heizkörper mit einem leisen Ventilator dahinter; sie geben bei gleicher Größe deutlich mehr Wärme ab und bringen die Vorlauftemperatur damit ein gutes Stück herunter. Sie hängen am Wasserkreis, versorgen also weiter jeden Raum, und sie können im Sommer kühlen. Für viele Häuser ist das der Mittelweg zwischen Klimagerät und komplettem Heizflächentausch. Welche vorhandenen Heizkörper bleiben können, haben wir hier beschrieben.
Ein Punkt fehlt in fast jeder Vergleichsrechnung: der Strompreis selbst. Eine Wärmepumpe mit eigenem Zähler bekommt Heizstrom, der zum Stichtag 1. April 2025 im Mittel 27,4 Cent je Kilowattstunde kostete. Lief dieselbe Wärmepumpe über den gemeinsamen Haushaltszähler, waren es 31,7 Cent. Ein Split-Klimagerät hängt praktisch immer am normalen Haushaltsstromkreis, ein eigener Zähler lohnt bei dieser Geräteklasse selten. Diese Differenz fällt auf jede einzelne Kilowattstunde an, und sie steht in keinem der Rechenbeispiele, die Sie im Netz finden.
Gegen Öl und Gas gewinnt in allen drei Fällen die Wärmepumpe. Eine fossile Bestandsheizung arbeitet real mit 70 bis 85 Prozent Wirkungsgrad, eine Wärmepumpe holt aus einer Kilowattstunde Strom das Drei- bis Fünffache an Wärme. Die Frage ist nur, welche Bauart zu Ihrem Grundriss passt.
Was Sie jetzt tun können
Bevor irgendjemand ein Gerät empfiehlt, braucht es drei Angaben: die beheizte Fläche, den Verbrauch der letzten drei Jahre und eine Liste der Räume, die tatsächlich warm sein müssen. Daraus ergibt sich die Heizlast, und erst daraus ergibt sich, ob zwei Innengeräte reichen oder ob es sieben würden.
Diese Angaben können Sie über den Wärmepumpen-Check übermitteln. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, welcher Weg für Ihr Haus der wirtschaftlichere ist, und zwar ergebnisoffen. Wenn die Klimaanlage die bessere Lösung ist, sagen wir Ihnen das.
Feldwerte zur Jahresarbeitszahl: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Projekt „WP-QS im Bestand“, Abschlussbericht „Wärmepumpen in Bestandsgebäuden“ vom 3. November 2025 (77 vermessene Anlagen, Auswertungsjahr 2024); für Split-Klimageräte liegt keine vergleichbare Feldmessung vor. Geräteleistungen, SCOP-Angaben und Bivalenzpunkte aus den Planungsunterlagen der Hersteller und aus Prüfwerten nach EN 14511 und EN 14825. Heizstrompreise (27,4 Cent bei eigenem Zähler, 31,7 Cent bei gemeinsamer Messung) nach dem Monitoringbericht Energie 2025 der Bundesnetzagentur, Stichtag 1. April 2025; es handelt sich um mengengewichtete Durchschnitte über alle laufenden Verträge. Anforderungen an die Sachkunde am Kältekreis und an den Verkauf vorbefüllter Geräte nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in Verbindung mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Förderangaben nach der KfW-Heizungsförderung (Programm 458), Stand 21. Juli 2026; maßgeblich sind die geltenden KfW-Richtlinien.

Stefan Kathmeyer
Wärmepumpen Spezialist
sk@waermepumpe-installateur.de
Beitrag erstellt am 25.09.2026
Beitrag bearbeitet am 25.09.2026