
Essen
Freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 165 m²
Bosch Compress 6800i, 12 kW — dazu 9 kWp Photovoltaik mit 10 kWh Speicher


Ort: Essen
Haus Typ: Freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Baujahr: 1978
Beheizte Wohnfläche: 165 m²
Haushaltsgröße: 5 Personen
Dämmzustand: einfach, nicht saniert
Wärmepumpe Typ: Bosch Compress 6800i, 12 kW
Speicher: 200 l Pufferspeicher, 300 l Trinkwasserspeicher
Photovoltaik: 9 kWp mit 10 kWh Stromspeicher
Vorher: Ölheizung
Elektro: Zählerschrank und Hausinstallation vollständig erneuert
Fertigstellung: Juni 2026
Ausgangssituation
Ein freistehendes Einfamilienhaus von 1978 mit Einliegerwohnung, 165 Quadratmeter beheizt, fünf Personen im Haushalt. Im Keller eine Ölheizung, am Gebäude selbst war energetisch wenig gemacht worden.
Geplant war beides zusammen: Wärmepumpe und Photovoltaik in einem Projekt. Das ist die richtige Reihenfolge, weil beide Anlagen an derselben Stelle zusammenlaufen — am Zählerplatz.
Auslegung
Bei fünf Personen und einem Haus mit einfachem Dämmstandard fällt die Heizlast höher aus als bei einem sanierten Gebäude gleicher Größe. Gewählt wurde eine Bosch Compress 6800i mit 12 kW, dazu ein Pufferspeicher mit 200 Litern und ein Trinkwasserspeicher mit 300 Litern — die 300 Liter sind der Größe des Haushalts geschuldet.
Auf dem Dach kamen 9 kWp Photovoltaik dazu, ergänzt um einen Stromspeicher mit 10 kWh.
Der Zählerplatz: kein Kompromiss möglich
Der vorhandene Zählerplatz konnte nicht übernommen werden. Der Verteilnetzbetreiber setzt in dieser Region strenge Vorgaben an, und die alte Installation erfüllte sie nicht.
Erneuert wurde deshalb nicht nur der Zählerschrank, sondern die gesamte elektrische Hausinstallation einschließlich Sicherungskasten — ausgeführt nach den VDE-Vorgaben und den TAB des Netzbetreibers, den Technischen Anschlussbedingungen nach § 19 NAV.
Das klingt nach einem unangenehmen Zusatzposten, und für sich genommen ist es das auch. In diesem Projekt war es der Grund, warum am Ende alles zusammenpasste.
Warum die Einliegerwohnung die Förderung verdoppelt hat
Hier liegt der eigentlich lehrreiche Teil dieses Projekts.
Die Einliegerwohnung wird von einem Familienmitglied bewohnt, das im Grundbuch steht. Damit sind es nicht nur zwei Wohneinheiten, sondern zwei selbstnutzende Eigentümer — und selbstnutzende Eigentümer haben Anspruch auf die Boni, die vermieteten Einheiten verschlossen bleiben.
Die KfW-Heizungsförderung bemisst den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit. Nach der seit 21.07.2026 geltenden Richtlinie sind das 28.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit, zusammen also 43.000 Euro statt der 28.000 Euro, die ein Haus mit nur einer Wohneinheit zur Verfügung hat. Bei diesem Projekt, das im Juni 2026 fertiggestellt wurde, galten noch die vorherigen Beträge — der Rahmen war entsprechend größer.
Entscheidend ist, was in diesen Rahmen hineinzählt. Gefördert wird nicht nur das Gerät, sondern auch die Umfeldmaßnahmen, die für den Betrieb der Wärmepumpe notwendig sind. Die Erneuerung von Zählerschrank und Elektroinstallation war genau das — ohne sie hätte die Wärmepumpe nicht angeschlossen werden dürfen.
Ergebnis: Wärmepumpe und Elektrosanierung sind gemeinsam in die Förderung gegangen, und der Förderrahmen war groß genug, um beides aufzunehmen. Aus dem gefürchteten Zusatzposten wurde damit ein geförderter Bestandteil der Maßnahme.
Wer ein Haus mit Einliegerwohnung besitzt, sollte diese Frage früh klären: Wer bewohnt die zweite Einheit, und steht diese Person im Grundbuch? Die Antwort entscheidet über den Förderrahmen, nicht die Technik.

















