Wärmepumpen-Installation vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Wärmepumpen-Förderung 2026: jetzt beantragen oder warten?

Hausbesitzer rechnet am Küchentisch die Wärmepumpen-Förderung mit Unterlagen und Taschenrechner durch
Ob sich Warten lohnt, entscheidet sich an drei Angaben: Heizungstyp, Heizungsalter und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Wer heute beantragt, bekommt mehr als wer 2027 beantragt. Das ist keine Prognose und kein Verkaufsargument, sondern der geltende Fahrplan: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, und der Höchstbetrag für die förderfähigen Kosten sinkt im selben Takt mit.

Die Frage „jetzt oder warten“ wird meistens so gestellt, als ginge es um eine Wette auf die Politik. Das trifft es nicht. Für die nächsten Jahre steht bereits fest, wohin sich die Sätze bewegen, und sie bewegen sich nach unten. Was sich seit dem 21. Juli 2026 geändert hat, steht im Detail in den neuen Förderregeln ab Juli 2026. Hier geht es um die Rechnung dahinter: Was kostet ein Jahr Abwarten in Euro, und wann ist Warten trotzdem die richtige Entscheidung?

Die kurze Antwort: der Fahrplan steht schon fest

Zwei Stellschrauben sind bereits terminiert. Erstens der Klimageschwindigkeitsbonus, heute 16 Prozent: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte, also auf 12, dann 8, dann 4 Prozent. Ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.

Zweitens die förderfähigen Höchstkosten. Für die erste Wohneinheit liegen sie bei 28.000 Euro. Auch dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, und zwar um 750 Euro je Wohneinheit. Ende 2030 sind es 22.000 Euro.

Beide Kürzungen greifen gleichzeitig und sie multiplizieren sich: ein kleinerer Prozentsatz von einer kleineren Bemessungsgrundlage. Deshalb ist der Verlust größer, als die vier Prozentpunkte auf den ersten Blick vermuten lassen.

Was heute im Topf ist

Die Förderung setzt sich aus drei Teilen zusammen. Die Grundförderung von 30 Prozent bekommt jeder Eigentümer, für alle Wohneinheiten. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent kommt für selbstnutzende Eigentümer dazu, aber nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Der Einkommensbonus ist dreistufig und hängt am zu versteuernden Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid: bis 30.000 Euro sind es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent.

Daraus ergeben sich diese Stufen für Selbstnutzer, gerechnet auf 28.000 Euro förderfähige Kosten:

  • nur Grundförderung, etwa wenn die alte Heizung als Hybrid bestehen bleibt: 30 Prozent, 8.400 Euro
  • Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus: 46 Prozent, 12.880 Euro
  • dazu Einkommensbonus 10 Prozent: 56 Prozent, 15.680 Euro
  • dazu Einkommensbonus 30 Prozent: rechnerisch 76 Prozent, gekappt auf 70 Prozent, 19.600 Euro
  • dazu Einkommensbonus 40 Prozent: rechnerisch 86 Prozent, gekappt auf 80 Prozent, 22.400 Euro

Bei mehreren Wohneinheiten steigt der Deckel gestaffelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Ein Zweifamilienhaus kommt so auf 43.000 Euro förderfähige Kosten. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für das gesamte Gebäude, die beiden Boni nur für die eine selbst bewohnte Einheit.

Mehr als 80 Prozent je Wohneinheit gibt es nicht, und mehr als 22.400 Euro Zuschuss sind für die erste Wohneinheit nicht drin. Ein Familienzuschlag senkt das anzurechnende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt gemeldet ist. Er wirkt indirekt, indem er Sie in die nächstbessere Einkommensstufe schiebt. Wer vermietet und nicht selbst im Haus wohnt, bekommt die 30 Prozent Grundförderung, aber keinen der beiden Boni.

Was ein Jahr Warten kostet

Gerechnet für ein Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Ölheizung raus, 28.000 Euro förderfähige Kosten. Zwei typische Fälle nebeneinander: einmal ohne Einkommensbonus, einmal mit der Stufe von 30 Prozent.

Antragohne Einkommensbonusmit Einkommensbonus 30 %
heute46 %, 12.880 Euro70 % (gedeckelt), 19.600 Euro
ab 1. Februar 202742 %, 11.445 Euro70 % (gedeckelt), 19.075 Euro
ab 1. August 202738 %, 10.070 Euro68 %, 18.020 Euro
ab 1. Februar 202834 %, 8.755 Euro64 %, 16.480 Euro
ab 1. August 202830 %, 7.500 Euro60 %, 15.000 Euro

Ein einziges Halbjahr Aufschub kostet ohne Einkommensbonus rund 1.435 Euro. Wer zwei Jahre wartet, verliert in diesem Fall 5.380 Euro, mit dem Einkommensbonus von 30 Prozent 4.600 Euro. Das ist kein theoretischer Betrag, sondern die Differenz auf dem Bescheid, bei identischem Angebot und identischem Haus.

Im Mehrfamilienhaus vervielfacht sich der Effekt, weil die 750 Euro Absenkung je Wohneinheit anfallen. Bei einem Haus mit sechs Einheiten schrumpft die Bemessungsgrundlage ab dem 1. Februar 2027 also nicht um 750, sondern um 4.500 Euro pro Halbjahr.

Eine Ausnahme gehört dazu, sonst stimmt das Bild nicht: Wer heute ohnehin gegen eine Kappung läuft, verliert im ersten Halbjahr weniger: mit dem Einkommensbonus von 30 Prozent (Deckel 70 Prozent) rund 525 Euro, in der höchsten Stufe (Deckel 80 Prozent) etwa 600 Euro. Die Kappung fängt den ersten Schnitt beim Klimabonus ab. Ab dem 1. August 2027 rutschen aber auch diese Fälle unter die Grenze und verlieren dann mit.

Kürzungsdebatte: was entschieden ist und was nicht

In der Berichterstattung laufen zwei Dinge durcheinander. Das eine ist der oben beschriebene Absenkungspfad. Der ist beschlossen, mit Datum, und er ist die Grundlage jeder Rechnung. Das andere sind angekündigte Änderungen für die Zeit ab 2027, über die viel geschrieben wird, die aber noch nicht in Kraft sind.

Zu allem, was nicht amtlich ist, nennen wir hier bewusst keine Zahlen. Was nicht in der Förderrichtlinie steht, taugt nicht als Grundlage für eine Investitionsentscheidung über 30.000 Euro. Wichtig ist die Richtung: Keine der diskutierten Änderungen zielt darauf, die Förderung wieder anzuheben. Wer auf bessere Konditionen wartet, wettet gegen einen Fahrplan, der bereits in die andere Richtung zeigt.

Wann Warten die richtige Entscheidung ist

Es gibt drei Fälle, in denen wir selbst zum Abwarten raten.

Die Gasheizung ist noch keine 20 Jahre alt. Beim Klimageschwindigkeitsbonus kommt es auf die Altheizung an. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen qualifizieren sofort, ohne Altersgrenze. Eine Gaszentralheizung und eine Holz- oder Biomasseheizung dagegen erst ab 20 Jahren. Wer davon zwei Jahre entfernt ist, steht vor einer echten Rechnung: 16 Prozent Bonus abwarten gegen den laufenden Absenkungspfad. Das Zeitfenster schließt sich am 1. August 2028, danach ist der Bonus für alle weg. Rechnen Sie diesen Fall konkret durch, pauschal lässt er sich nicht beantworten.

Die Einkommensstufe ändert sich absehbar. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Steuerbescheid. Wer weiß, dass er im nächsten Bescheid eine Stufe tiefer landet, etwa nach Renteneintritt oder reduzierter Arbeitszeit, kann mit einem Jahr Aufschub mehr gewinnen als verlieren. Der Familienzuschlag wirkt an derselben Stelle.

Das Haus ist nicht vorbereitet. Eine Wärmepumpe, die in ein ungeprüftes Heizsystem gesetzt wird, läuft mit zu hoher Vorlauftemperatur und frisst den Fördervorteil über die Stromrechnung wieder auf. Hydraulik vor Hardware gilt auch unter Termindruck. Was dazugehört, steht unter hydraulischer Abgleich und Vorlauftemperatur; ob Ihr Altbau geeignet ist, klärt eine Heizlastberechnung. Diese Vorarbeit dauert Wochen, nicht Monate. Sie ist ein Argument für einen früheren Start, nicht für einen späteren.

Die Reihenfolge, an der es meistens scheitert

Ein Stichtag ist kein Kalendereintrag, an dem man morgens den Antrag abschickt. Bevor der Antrag bei der KfW gestellt werden kann, muss die Bestätigung zum Antrag vorliegen, ausgestellt von einem Energieeffizienz-Experten. Dafür braucht es ein belastbares Angebot eines Fachunternehmens, und für das Angebot wiederum die Daten zum Haus.

Diese Kette braucht Vorlauf. Wer den 1. Februar 2027 im Kopf hat und im Januar loslegt, kommt nicht an. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer, die im Grundbuch stehen; die vollen Boni setzen voraus, dass Sie in der betreffenden Wohneinheit selbst wohnen. Den genauen Ablauf und den Rechner für Ihren Fall finden Sie auf der Förderungs-Seite.

Was Sie jetzt konkret tun können

Drei Angaben entscheiden über Ihre Stufe, und die kennen Sie in zehn Minuten: Typ und Alter Ihrer jetzigen Heizung, ob Sie selbst im Haus wohnen, und das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem letzten Steuerbescheid. Damit steht Ihr Fördersatz fest.

Der zweite Schritt ist die Frage, ob Ihr Haus die Wärmepumpe effizient betreiben kann. Beides zusammen ergibt eine belastbare Entscheidung statt eines Bauchgefühls. Unser Wärmepumpen-Check geht genau diese Punkte durch; was die Anlage anschließend kostet, steht unter Kosten. Wer breiter abwägen will, ob 2026 der richtige Zeitpunkt ist, findet die übrigen Argumente unter Wärmepumpe 2026.

Die Förderung ist heute so hoch wie sie in den nächsten Jahren nicht mehr sein wird. Das allein ist kein Grund, eine Heizung zu tauschen. Aber wenn der Tausch ohnehin ansteht, ist Abwarten die teuerste der möglichen Entscheidungen.

Fördersätze und Termine nach KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Wohngebäude), Stand 21. Juli 2026. Maßgeblich sind die geltenden KfW-Richtlinien; die tatsächliche Förderung hängt von Antrag, Eigentums- und Nutzungsverhältnis, Heizungstyp und -alter sowie dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

In den meisten Fällen nicht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, und der Höchstbetrag für die förderfähigen Kosten sinkt im selben Takt um 750 Euro je Wohneinheit. Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mit 46 Prozent Fördersatz verliert allein im ersten Halbjahr rund 1.435 Euro Zuschuss.

Zum 1. Februar 2027 zum ersten Mal, danach halbjährlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus geht von 16 auf 12, dann 8, dann 4 Prozent und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig. Die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro je Wohneinheit und liegen Ende 2030 bei 22.000 Euro.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent für jeden Eigentümer. Selbstnutzer bekommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus dazu, also 46 Prozent. Mit dem Einkommensbonus sind je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen 56, 76 oder maximal 80 Prozent möglich. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das höchstens 22.400 Euro Zuschuss.

Nein. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen qualifizieren ohne Altersgrenze. Eine Gaszentralheizung sowie Holz- und Biomasseheizungen erst ab einem Alter von 20 Jahren. Die Altheizung muss vollständig stillgelegt werden; bleibt sie als Hybrid in Betrieb, entfällt der Bonus. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbst bewohnte Wohneinheit.

Der Familienzuschlag senkt das anzurechnende zu versteuernde Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro, nicht pro Kind. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, nachgewiesen über eine Meldebescheinigung. Er wirkt indirekt, indem er Sie in die nächstbessere Stufe des Einkommensbonus bringt.

Die Bestätigung zum Antrag, ausgestellt von einem Energieeffizienz-Experten. Dafür wird ein belastbares Angebot eines Fachunternehmens gebraucht. Diese Kette braucht Vorlauf von mehreren Wochen. Wer einen Stichtag im Blick hat, sollte deutlich vorher anfangen. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer, die im Grundbuch stehen.

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen voraus, dass Sie selbst in der betreffenden Wohneinheit wohnen. Der Absenkungspfad ab dem 1. Februar 2027 betrifft über die sinkenden Höchstkosten aber auch Vermieter.

Die förderfähigen Höchstkosten sind gestaffelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Ein Zweifamilienhaus kommt damit auf 43.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für das ganze Gebäude, die beiden Boni nur für die selbst bewohnte Einheit.
Stefan Kathmeyer

Stefan Kathmeyer
Wärmepumpen Spezialist
sk@waermepumpe-installateur.de

Beitrag erstellt am 14.09.2026
Beitrag bearbeitet am 07.10.2026

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