Ein eigener Tarif für die Wärmepumpe ist kein Rabatt, sondern ein Tauschgeschäft. Sie bekommen die Kilowattstunde günstiger und geben dafür dem Netzbetreiber das Recht, die Anlage in seltenen Fällen zu drosseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt an drei Dingen: wie viel Strom die Wärmepumpe im Jahr zieht, welches Messkonzept Ihr Haus zulässt und welches Netzentgelt-Modell Sie wählen.
Wie viel Ihre Wärmepumpe überhaupt verbraucht, steht in unserem Ratgeber Stromverbrauch der Wärmepumpe im Winter. Hier geht es um die andere Hälfte der Rechnung: den Preis je Kilowattstunde.
Was ein Wärmepumpentarif ist und was er kostet
Ein Wärmepumpentarif ist ein eigener Stromliefervertrag nur für die Wärmepumpe. Er ist günstiger als Haushaltsstrom, weil auf diesen Verbrauch reduzierte Netzentgelte entfallen und bei getrennter Messung zwei Umlagen wegfallen. Der Nachlass kommt also nicht vom Versorger aus Freundlichkeit, sondern aus einer gesetzlichen Regelung.
Was das in Cent heißt, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 23 Stromanbietern erhoben. Für eine neue Wärmepumpe mit eigenem Zähler und Modul 2 liegt der Arbeitspreis im Mittel bei 24 Cent je Kilowattstunde, Spanne 20 bis 29 Cent, dazu ein Grundpreis von im Mittel 140 Euro im Jahr. Das ist auch der Wert, den wir aus unseren eigenen Projekten kennen.
Auf Vergleichsportalen sehen Sie kleinere Zahlen, etwa 20,7 Cent bei Verivox. Das ist kein Marktdurchschnitt, sondern der günstigste Tarif je Postleitzahl, und ein großer Teil dieser billigen Tarife gilt für Wärmepumpen, die vor 2024 in Betrieb gegangen sind. Für Neuanlagen nach Modul 2 hat sich bislang kein richtiger Wettbewerb entwickelt. Wer Ihnen 20 Cent zeigt, zeigt oft einen Tarif, den Sie gar nicht bekommen.
Ohne eigenen Zähler wird es teurer. Nur etwa jeder vierte Anbieter hat für diesen Fall einen eigenen Wärmestromtarif, und der lag in derselben Erhebung bei 31,5 Cent plus rund 200 Euro Grundpreis, also über einem guten Haushaltstarif. In der Praxis läuft die Wärmepumpe dann über den Haushaltsvertrag: rund 30 Cent für Neukunden, im Schnitt aller verfügbaren Tarife aber 37 Cent. Zwischen Wärmepumpentarif und gutem Haushaltstarif liegen damit rund 6 Cent je Kilowattstunde, gegenüber einem älteren Vertrag deutlich mehr.
Sie werden anderswo höhere Werte lesen, etwa 27,44 Cent bei eigenem Zähler. Das ist ein Wert der Bundesnetzagentur zum Stichtag 1. April 2025, und er misst etwas anderes: den mengengewichteten Durchschnitt über alle laufenden Verträge samt Grundversorgung, die noch immer zwei Drittel des Wärmestroms liefert. Er beschreibt, was der Bestand zahlt, nicht, was ein Wechsel heute kostet. Auf den Arbeitspreis allein zu schauen, reicht ohnehin nicht: Ein zweiter Vertrag bringt einen zweiten Grundpreis und ein Messentgelt mit. Deshalb folgt weiter unten eine Rechnung.
Paragraf 14a: der Handel hinter dem günstigen Preis
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neu in Betrieb genommene Wärmepumpen eine Regelung aus zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur. Betroffen ist jede steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung, also praktisch jede Wärmepumpe. Wer seine Anlage vor 2024 in Betrieb genommen hat, hat Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028 und kann bis dahin in seinem alten Vertrag bleiben. Das sollten Sie in aller Regel auch tun: Alte Wärmestromtarife liegen häufig unter den heutigen, und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Bestandskunden ausdrücklich von einem freiwilligen Wechsel in die Neuregelung ab.
Der Kern der Regelung ist eine Gegenleistung: Der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe bei drohender Überlastung des Ortsnetzes in ihrer Leistung begrenzen. Drosseln heißt dabei nicht abschalten, der Bezug darf nicht unter 4,2 Kilowatt fallen. Die Wärmepumpe läuft also weiter. Steuert der Netzbetreiber vorsorglich nach Planwerten statt im akuten Engpass, darf er das höchstens zwei Stunden am Tag und längstens 24 Monate lang.
Für ein richtig ausgelegtes Haus ist das kaum spürbar. Ein Gebäude mit ordentlich eingestellter Heizkurve und träger Heizfläche überbrückt eine kurze Drosselung, ohne dass es im Wohnzimmer kälter wird. Kritisch wird es nur, wo die Anlage zu knapp dimensioniert ist oder mit hoher Vorlauftemperatur läuft, und das ist ein Problem der Auslegung, nicht des Tarifs.
Die drei Module, und welches zu Ihnen passt
Für die Entlastung beim Netzentgelt gibt es drei Varianten. Sie wählen eine davon; tun Sie nichts, gilt automatisch Modul 1.
Modul 1, die pauschale Reduzierung. Sie bekommen einen festen Betrag im Jahr vom Netzentgelt abgezogen, unabhängig vom Verbrauch. In den Preisblättern 2026, die wir eingesehen haben, reicht die Spanne von rund 91 Euro netto bei EWE Netz bis 124 Euro netto bei Netze BW, brutto also 109 bis 148 Euro. Modul 1 braucht keinen zweiten Zähler und wird je Hausanschluss nur einmal gewährt, auch wenn Wärmepumpe, Wallbox und Batteriespeicher dort alle hängen.
Modul 2, der reduzierte Arbeitspreis. Statt eines festen Betrags wird der Netzentgelt-Anteil je Kilowattstunde auf 40 Prozent gesenkt, Sie sparen also 60 Prozent davon. Wie viel das ist, hängt stark vom Netzgebiet ab: bei Netze BW rund 5,4 Cent brutto je Kilowattstunde, bei EWE Netz nur rund 2,3 Cent. Dazu entfällt der Netzentgelt-Grundpreis für diesen Zählpunkt. Der Haken: Modul 2 setzt einen eigenen Zählpunkt voraus. Weil die Ersparnis am Verbrauch hängt, wird es umso interessanter, je mehr die Anlage zieht.
Modul 3, zeitvariable Netzentgelte. Das Netzentgelt bekommt drei Stufen in festen Zeitfenstern: Hoch-, Standard- und Niedrigtarif. Netzbetreiber müssen das seit dem 1. April 2025 anbieten, Sie können es zu Modul 1 hinzunehmen, nicht aber zu Modul 2. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, und es gilt dann für den gesamten Strombezug des Hauses. Modul 3 ist so konstruiert, dass ein Haushalt, der nichts verschiebt, am Jahresende dasselbe zahlt wie ohne: eine Umverteilung, keine Ersparnis. Zu bekommen ist es vielerorts allerdings nicht, dazu gleich mehr.
Welches Modul das richtige ist, entscheidet der Jahresverbrauch. Als Daumenwert nennt die Verbraucherzentrale, dass sich ab etwa 4.000 Kilowattstunden im Jahr üblicherweise Modul 2 lohnt. Darunter fahren Sie mit der Pauschale meist besser. Im Netz kursieren zu dieser Schwelle mindestens sechs Zahlen zwischen 2.500 und 6.000 Kilowattstunden; nur diese eine hat einen Absender.
Ein Zähler oder zwei: welches Messkonzept Ihr Haus verlangt
Hier entscheidet sich, ob der Wechsel überhaupt praktikabel ist. Bei getrennter Messung bekommt die Wärmepumpe einen eigenen Zählplatz und einen eigenen Liefervertrag; nur so gibt es einen echten Wärmepumpentarif mit eigenem Arbeitspreis. Dafür braucht der Zählerschrank Platz, und in vielen Bestandsgebäuden ist genau der knapp. Bei gemeinsamer Messung laufen Haushalt und Wärmepumpe über einen Zähler und einen Liefervertrag; Sie bekommen die Netzentgelt-Entlastung verrechnet, ein eigener günstiger Arbeitspreis entfällt.
Zwingend ist der zweite Zähler nicht. Modul 1 geht ohne, Modul 3 braucht keinen zweiten Zähler, sondern ein intelligentes Messsystem. Nur Modul 2 setzt ihn voraus. Dafür bringt die getrennte Messung einen Vorteil, der selten erwähnt wird: Auf den separat gemessenen Wärmepumpenstrom entfallen nach Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage, 2026 zusammen rund 1,65 Cent brutto je Kilowattstunde. Das wirkt unabhängig davon, welches Modul Sie wählen.
Was der Umbau kostet, ist der unsicherste Posten des ganzen Themas. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Wärmepumpen-Angebote ausgewertet: In den 34 mit eindeutigem Preis lag die Erneuerung des Zählerschranks zwischen 350 und 7.765 Euro, Median rund 2.966 Euro. Bemerkenswerter noch: In etwa neun von zehn Angeboten stand gar nicht, welches Zählerkonzept vorgesehen ist. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Beim laufenden Betrieb ist die Lage dagegen eindeutig: Das Messstellenbetriebsgesetz deckelt Messsystem und Steuerungseinrichtung zusammen bei 100 Euro brutto im Jahr.
Ob Ihr Haus einen eigenen Zähler hergibt, entscheidet der Zählerschrank und nicht der Wunsch. Die Details dazu stehen in unserem Ratgeber Benötigt eine Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler?, die Einordnung der Angebotspreise in der Marktübersicht.
Rechenbeispiel: ab wann sich der zweite Zähler trägt
Rechnen wir ein Einfamilienhaus im Bestand mit 6.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom im Jahr, mit den Neukundenwerten von oben.
Mit eigenem Zähler und Modul 2: 6.000 Kilowattstunden mal 24 Cent plus 140 Euro Grundpreis ergeben 1.580 Euro im Jahr, alles inklusive also 26,3 Cent je Kilowattstunde. Ohne eigenen Zähler und mit Modul 1 läuft die Wärmepumpe über den Haushaltszähler und zahlt den Haushaltstarif, 30 Cent. Das sind 1.800 Euro, davon geht die Pauschale nach Modul 1 ab, im Mittel 145 Euro. Bleiben 1.655 Euro.
Die Differenz beträgt 75 Euro im Jahr zugunsten des eigenen Zählers. Das ist der vorsichtige Fall, weil er einen frisch abgeschlossenen Haushaltstarif unterstellt. Wer die 37 Cent des Marktdurchschnitts zahlt, kommt auf rund 500 Euro. Bei 3.000 Kilowattstunden kippt es: 860 Euro mit eigenem Zähler gegen 755 Euro ohne, weil der Grundpreis des zweiten Vertrags bleibt und die Pauschale nicht am Verbrauch hängt. Das deckt sich mit dem Daumenwert der Verbraucherzentrale, unter etwa 4.000 Kilowattstunden Modul 1, darüber Modul 2. Der Umbau des Zählerschranks ist in keiner der Zahlen enthalten, und bei 350 bis 7.765 Euro ist jede pauschale Amortisationsangabe geraten.
Rechnen Sie das mit Ihren eigenen Zahlen nach. Sie brauchen nur den Jahresverbrauch der Wärmepumpe sowie Arbeits- und Grundpreis Ihres jetzigen Tarifs und des Angebots, das Sie prüfen. Fragen Sie dabei zwei Dinge getrennt ab: was der Grundpreis kostet und welcher Teil des Preises die Preisgarantie abdeckt. Oft ist es nur der Energieanteil, während Netzentgelte, Steuern und Umlagen weiter steigen dürfen.
Dynamischer Tarif und Modul 3: zwei Hebel in dieselbe Richtung
Bis hierher ging es um das Netzentgelt. Der andere Teil des Preises ist der Arbeitspreis Ihres Lieferanten, und auch der muss nicht fest sein. Ein dynamischer Tarif rechnet stundenweise mit dem Börsenpreis ab. Anbieten muss ihn seit dem 1. Januar 2025 jeder Stromlieferant, Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, und daran hakt es: Ende 2024 waren erst rund 1,1 Millionen installiert, gegenüber 25 Millionen einfachen digitalen Zählern.
Halten Sie dabei zwei Dinge auseinander, die beide dynamisch heißen. Das Netzentgelt wird nur über Modul 3 zeitvariabel, und Modul 3 gibt es ausschließlich zusammen mit Modul 1, nie mit Modul 2. Der Arbeitspreis des Lieferanten hängt dagegen am Liefervertrag und nicht am Modul. Einen dynamischen Tarif können Sie deshalb auch am separaten Wärmepumpenzähler mit Modul 2 haben. Tibber beschreibt den zweiten Zählpunkt mit eigenem Vertrag in der eigenen Anleitung, und in einer Anbieterbefragung vom August 2026 sagten sieben von zwanzig Versorgern zu, Modul 2 in jedem ihrer Tarife durchzureichen.
Beide Hebel zeigen in dieselbe Richtung. Nachts im Winter, wenn der Wind läuft, ist Börsenstrom billig, und mittags im Sommer, wenn die Photovoltaik ins Netz drückt, ebenso. Ob Ihr Netzbetreiber sein Niedrigfenster dorthin legt, ist eine andere Frage. Wir haben acht Preisblätter 2026 im Original gelesen, und keines davon verschiebt seine Uhrzeiten mit der Jahreszeit. Stattdessen teilt sich das Feld: Drei Betreiber schalten Modul 3 nur im Winterhalbjahr ein und legen den Niedrigtarif in die Nacht, zwei schalten es nur im Sommerhalbjahr ein und legen ihn auf die Mittagsstunden. Bei Netze ODR ist die Sommernacht dann sogar der Hochtarif. Drei fahren ein Fenster das ganze Jahr, Netze BW seines von 10 bis 14 Uhr, Stromnetz Berlin seines von 22:15 bis 6:30 Uhr. „Nachts billig“ ist also keine Regel, sondern eine Eigenschaft Ihres Netzgebiets, und zu bekommen ist Modul 3 ohnehin selten: Eine Auswertung von 169 Verteilnetzbetreibern kam im Mai 2026 auf 14, bei denen der Wechsel wirklich funktioniert.
Was der Tarif allein bringt, ist überschaubar. Eine Simulationsstudie vom Oktober 2025 kam für ein Einfamilienhaus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe auf rund 124 Euro im Jahr, und das nur bei intelligent gesteuertem Betrieb; ohne Laststeuerung lag die Ersparnis bei null. Und eines kann er ohnehin nicht: eine zu hohe Vorlauftemperatur reparieren. Wer dort ansetzt, holt mit einer sauberen Absenkung der Vorlauftemperatur mehr heraus als mit jedem Tarifwechsel.
Batteriespeicher nachts laden: was die Kombination wirklich bringt
Die Frage kommt in fast jedem Gespräch über Photovoltaik: Wenn ohnehin ein großer Speicher im Keller steht, kann man ihn im Winter nachts billig füllen und die Wärmepumpe tagsüber daraus versorgen? Wir haben das stundenscharf durchgerechnet: Börsenpreise eines vollen Jahres, ein Lastgang aus echten Temperaturdaten, acht Netzgebiete, ein Speicher, der täglich die günstigsten Stunden mitnimmt.
Zuerst die eine Zahl, die das meiste erklärt. Im Netzgebiet Berlin lädt ein Speicher mit 15 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität im Winterhalbjahr rund 3.450 Kilowattstunden zu einem mittleren Börsenpreis von 5,6 Cent. An der Steckdose kosten dieselben Stunden trotzdem 21,3 Cent. Dazwischen liegen Netzentgelt, Steuer, Umlagen und Konzessionsabgabe, und die fallen auch dann an, wenn der Strom an der Börse fast nichts kostet. Verschieben lässt sich nur der kleinere Teil des Preises.
Für unser Haus mit 6.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom sieht das im Netzgebiet Berlin so aus: Mit eigenem Zähler und Modul 2 kostet die Kilowattstunde 26,3 Cent. Mit Modul 1 und Modul 3 sind es ohne Speicher 26,5 Cent bei festem und 27,5 Cent bei dynamischem Tarif. Der Speicher drückt das auf 24,4 Cent bei 15 und 23,7 Cent bei 20 Kilowattstunden. Bis hierher hat die Idee recht: Börsenpreis und Netzentgelt zusammen tragen deutlich mehr als das Netzentgelt allein, und unsere frühere Rechnung, die den Arbeitspreis fest gelassen hatte, hat den Speicher unterschätzt.
Dann kommt der Verschleiß. Die Wärmepumpe treibt rund 1.500 Kilowattstunden zusätzlich durch den Speicher, also gut 100 zusätzliche Vollzyklen im Jahr. Bei 6.000 Garantiezyklen und heutigen Speicherpreisen sind das etwa 8 Cent je gelieferter Kilowattstunde und rund 120 Euro. Damit liegt die Speichervariante bei 1.586 Euro und der eigene Zähler mit Modul 2 bei 1.580 Euro. Über die acht Netzgebiete reicht die Spanne von 58 Euro Vorteil bis 110 Euro Nachteil. Mit den Börsenpreisen des Vorjahres, das im Winter teurer war, fällt der Speicher in sieben von acht Gebieten zurück. Ein Ergebnis, das mit dem Wetter eines Jahres kippt, trägt keine Kaufentscheidung.
Der eigentliche Fund liegt daneben. Nehmen Sie den dynamischen Tarif nicht für den Speicher, sondern für den Wärmepumpenzähler selbst, und es wird in jedem der acht Netzgebiete günstiger: 25,3 statt 26,3 Cent, rund 65 Euro im Jahr, ohne Batterie und ohne Modul 3. Der separate Zählpunkt spart nämlich Dinge, die kein Verschieben von Stunden einbringt: KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage entfallen, der Netzentgelt-Grundpreis fällt mit Modul 2 ganz weg, und der Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent. Dafür wandert das Preisrisiko zu Ihnen, und Sie brauchen eine Anlage, die nachts vorladen kann.
Modul 3 hat außerdem einen Preis, der in keiner Tabelle steht: Es gilt für den gesamten Strombezug des Hauses und schließt Modul 2 aus. Wer es wählt, gibt den eigenen günstigen Wärmepumpentarif auf. Und im Sommer gehört der Speicher der Photovoltaik: Wer eine eigene Anlage hat, kauft mittags ohnehin nicht zu, und genau dorthin legen mehrere Netzbetreiber ihr Niedrigfenster. Unser Rat bleibt deshalb: Den Speicher kaufen Sie für die Photovoltaik. Gibt Ihr Zählerschrank einen zweiten Zählplatz her, nehmen Sie ihn, und fragen Sie Ihren Lieferanten, ob er darauf einen dynamischen Tarif rechnet. Das ist der kürzere Weg zum selben Ziel.
Was das für Ihr Haus heißt
Ein Wärmepumpentarif lohnt sich, wenn der Jahresverbrauch Grundpreis und Messentgelt trägt und der Zählerschrank das Messkonzept hergibt. Beides lässt sich vorab prüfen, bevor irgendjemand einen Vertrag unterschreibt. Mehr als jeder Tarifvergleich bringt allerdings etwas anderes: Eine Wärmepumpe, die mit niedriger Vorlauftemperatur und hohen Volumenströmen läuft, braucht schlicht weniger Kilowattstunden. Am Preis je Kilowattstunde lässt sich einmal drehen, an der Arbeitszahl jeden Tag.
Wenn Sie unsicher sind, welches Messkonzept bei Ihnen möglich ist und was der Umbau kostet, schauen wir uns das an. Über unseren Wärmepumpen-Check bekommen Sie eine Einschätzung zu Auslegung, Stromverbrauch und den nötigen Elektroarbeiten. Was der Staat zur Anschaffung beisteuert, steht auf unserer Seite zur Förderung.
Preis- und Marktdaten: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Marktcheck Stromtarife für Wärmepumpen vom 20. Februar 2026 (23 auswertbare Anbieterantworten, Erhebung August 2025); Verivox, Preisentwicklung Wärmepumpenstrom (Stand 13. Juli 2026) und Strompreisentwicklung Haushaltsstrom (Stand 21. September 2026); BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026 vom 21. August 2026; Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht Energie 2025 vom 26. November 2025 (mengengewichtete Bestandspreise zum Stichtag 1. April 2025). Netzentgelte, Module und Zeitfenster: Preisblätter 2026 von Netze BW, Stromnetz Berlin, EWE Netz, SWM Infrastruktur, Städtische Werke Netz + Service Kassel, Netze ODR, naturenergie netze und e-netz Südhessen, jeweils gültig ab 1. Januar 2026, PDFs im Original gelesen, Werte netto. Zugang zu Modul 3: Auswertung von 169 Verteilnetzbetreibern, veröffentlicht am 29. Mai 2026. Kosten des Zählerschrankumbaus: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, zweiter Check von 160 Wärmepumpen-Angeboten vom 2. Juli 2026 (34 Angebote mit eindeutigem Preis). Börsenpreise: stündliche Day-Ahead-Preise der Gebotszone Deutschland/Luxemburg vom 1. September 2025 bis 31. August 2026 über die Energy-Charts-Schnittstelle des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, Datenquelle Bundesnetzagentur und SMARD.de, CC BY 4.0; Außentemperaturen aus dem ERA5-Archiv über Open-Meteo. Speicher: HTW Berlin, Stromspeicher-Inspektion 2026; Speicherpreise nach Marktübersicht energie-experten.org, Stand 30. Juni 2026. Anbietergebühren dynamischer Tarife und Weitergabe von Modul 2: Preisseiten und Geschäftsbedingungen der Anbieter sowie eine Befragung von 20 Stromanbietern vom August 2026. Regelungen zu Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes: Festlegungen der Bundesnetzagentur vom November 2023, gültig seit 1. Januar 2024. Entfall von KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage bei eigenem Zählpunkt: Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes; Umlagenhöhen 2026 nach netztransparenz.de, Stromsteuer nach Paragraf 3 des Stromsteuergesetzes, Konzessionsabgabe nach Paragraf 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb: Paragraf 30 des Messstellenbetriebsgesetzes. Pflicht zu dynamischen Tarifen: Paragraf 41a des Energiewirtschaftsgesetzes. Einsparpotenzial dynamischer Tarife: Simulationsstudie der Neon Neue Energieökonomik vom 27. Oktober 2025 im Auftrag eines Stromanbieters. Die Rechnung zum Batteriespeicher ist eine eigene Modellrechnung, keine Messung; Skript und Rohdaten liegen dem Beitrag zugrunde. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Preisblätter Ihres Netzbetreibers und Ihre Vertragsunterlagen. Das Aufmacherbild dieses Beitrags wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Stefan Kathmeyer
Wärmepumpen Spezialist
sk@waermepumpe-installateur.de
Beitrag erstellt am 10.10.2025
Beitrag bearbeitet am 22.09.2026